Kontakt
Landesverband Bayerischer
Schafhalter e.V.
Senator Gerauer Str. 23 a
85586 Poing OT Grub
Telefon (089) 536226
Fax (089) 5439543
von Schafen und Ziegen
Als landwirtschaftliche Nutztiere unterliegen Schafe und Ziegen, egal wie viele, wie und zu welchem Zweck gehalten werden,
der Verordnung (EG) Nr. 21/2004 vom 17.12.2003 zur Einführung eines Systems zur Kennzeichnung und Registrierung von Schafen und Ziegen und der Viehverkehrsverordnung vom 12.02.2010 (Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr)
Die Viehverkehrsverordnung setzt u.a. die genannte EU-Richtlinie in nationales Recht um.
Im Wesentlichen geht daraus hervor
wie Betriebe mit Schaf- und Ziegenhaltung registriert werden müssen
wie Schafe und Ziegen zu kennzeichnen sind
wie Tierzahlen zu melden sind
wie Tierbewegungen zu melden sind
Zuständigkeiten
… Für die Vergabe der sogenannten Registriernummer/landw. Betriebsnummer (die braucht jeder, der Schafe und/oder Ziegen hält) ist das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zuständig in dessen Dienstgebiet der Betrieb seinen Sitz hat.
… Mit der Vergabe der notwendigen Kennzeichen (Ohrmarken) und der Entgegennahme der zu tätigenden Meldungen ist das LKV Bayern beauftragt:
LKV Bayern e.V.
Landsberger Str. 282, 80687 München
Tel. 0 89-54 43 48-0, Fax 0 89-54 43 48-10
E-Mail:
Von dort erhalten Sie auch die notwendigen Formulare, wie Ohrmarkenbestellscheine, Bestandsregister, Begleitpapier usw.
Hier der direkte Link zu den Formularen auf der Homepage des LKV. Hier finden Sie die benötigten Vordrucke im unteren Bereich bei "Schafe und Ziegen"
https://www.lkv.bayern.de/formulare-und-preise/#formulare-tierkennzeichnung
… Und schliesslich ist für die Überwachung des Ganzen das Veterinäramt an dem für Sie zuständigen Landratsamt zuständig.
und ... es hat zwar nichts mit der Viehverkehrsverordnung zu tun, wird aber benötigt, wenn Schafe und/oder Lämmer zum Schlachten abgegeben werden - also auch für Sammelstellen!
Die sogenannte "Erzeugererklärung"